Gebühren
- pro Monat außerhalb der Schulferien NRW
- an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt
- Unterricht einmal pro Woche
- Die Anfahrt ist im gesamten Kreis Herford inklusive, außerhalb nach Vereinbarung
Probestunde
20 € (Kommt es zu einem Vertragsabschluss, dann werden die Kosten der Probestunde verrechnet.)
Einzelunterricht
- 30 Minuten - 80 € (960 € im Jahr)
- 45 Minuten - 115 € (1380 € im Jahr)
- 60 Minuten - 150 € (1800 € im Jahr)
Familienrabatt
- 30 Minuten - 75 € (900 € im Jahr)
- 45 Minuten - 110 € (1320 € im Jahr)
- 60 Minuten - 145 € (1740 € im Jahr)
Gruppentarife
Unterricht in der Gruppe an einem Ort pro Person
- 2-er Gruppe 45 Minuten - 60 € (720 € im Jahr)
- 3-er Gruppe 60 Minuten - 65 € (780 € im Jahr)
Vertragsbedingungen der mobilen Musikschule
§ 1
Vertragspartner
Die hier zugrunde liegenden Vertragsbedingungen werden zwischen dem Schüler und dem Lehrer geschlossen. Alle Lehrer der Musikburg sind selbständig und handeln eigenverantwortlich. Sowohl die Lehrer als auch die Schüler erkennen die nachfolgenden Bedingungen an.
§ 2
Aufbau
Instrumentalunterricht:
Saxophon: Einstiegsalter: 7-9 Jahre
Klarinette: Einstiegsalter 7-9 Jahre
Klavier: Einstiegsalter: 7 Jahre
§ 3
Unterricht und Ferien
Der Unterricht findet 1x wöchentlich zu einem festen Termin statt. An gesetzlichen Feiertagen fällt der Unterricht ersatzlos aus. In den Ferien des Landes Nordrhein-Westfalen findet kein Unterricht statt. Befindet sich der Wohnort des Schülers in Niedersachsen und weichen die Ferien der beiden Bundesländer voneinander ab, so kann mit dem betreffenden Schüler eine Regel getroffen werden, damit keine Nachteile durch die unterschiedlichen Ferienreglungen entstehen.
§ 4
Unterrichtsausfall
Bei Unterrichtsversäumnis und Krankheit des Schülers ist eine rechtzeitige Benachrichtigung des Lehrers erforderlich. Kann eine Unterrichtsstunde bedingt durch den Schüler nicht stattfinden, so besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin oder der finanziellen Erstattung.
In besonderen Fällen (Krankheit, Rehamaßnahmen, Kuren, etc.), die länger als 4 Wochen dauern, kann der Schüler auf Antrag beurlaubt werden.
Fällt der Unterricht durch die Lehrkraft oder durch unvorhergesehene Ereignisse aus, so wird der Unterricht in Absprache mit dem Schüler an einem Ersatztermin nachgeholt (Ersatztermine können auch in den Ferien vergeben werden).
Nimmt der Schüler den vereinbarten Ersatztermin nicht wahr, so verfällt die Stunde und es besteht kein Anspruch auf finanzielle Erstattung.
Können keine Nachholtermine vereinbart werden, so wird das Honorar anteilig erstattet.
Ist die Lehrkraft länger als 4 Wochen erkrankt, so entfällt das Honorar anteilig.
§ 5
Vergütung / Honorar
Das Unterrichtsentgelt ist in 12 Monatsraten per Dauerauftrag auf das o. g. Konto bis zum 1. des laufenden Monats zu entrichten.
Das Unterrichtsentgelt kann der jeweiligen aktuellen Gebührenliste entnommen werden.
Erfolgt die Zahlung verspätet, so ist eine Bearbeitungsgebühr von 5 € fällig. Bei Zahlungsrückständen, die sich über mehr als 4 Wochen erstrecken, wird der Unterricht sofort eingestellt, die Gebühren für den letzten angefangenen Monat müssen aber noch gezahlt werden.
Eine Beitragserhöhung kann 1x pro Jahr erhoben werden. Die Erhöhung muss durch die Lehrkraft dem Schüler 8 Wochen vorher schriftlich zum 1.3. oder 1.9. mitgeteilt werden.
Erkennt der Schüler das neue Honorar nicht an, so wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt und kann zum u. a. Kündigungstermin aufgelöst werden.
Bei mehr als einem Unterrichtsvertrag pro Familie wird eine Ermäßigung von 5 % auf die Gesamtsumme des Jahresentgelts gewährt.
Gemäß § 19 I UStG berechne ich keine Umsatzsteuer und verzichte auf die Anwendung der Regelbesteuerung.
§ 6
Anmeldung / Kündigung
Der Vertragsabschluss kann zu jedem 1. eines Monats geschlossen werden. Mit Vertragsabschluss beginnen die fortlaufenden monatlichen Zahlungen.
Unterrichtsverträge können zu folgenden Terminen gekündigt werden:
01. März (Kündigung bis zum 15. Januar einreichen)
01. September (Kündigung bis zum 15. Juli einreichen)
Der Unterricht in dem Fach „Musikalische Früherziehung“ (MFE) ist auf 1 Jahr angelegt und kann bei Bedarf als Aufbaukurs um ein weiteres Jahr verlängert werden.
§ 7
Einwilligungsklausel
Personenbezogenen Daten der Schüler werden ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland erhoben und verwendet. Im Folgenden wird der Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichtet.
Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.
§ 9
Persönlichkeitsrechte
Hiermit erkläre ich/erklären wir uns einverstanden, dass die Musikschule Fotos oder Videos meines/unseres Kindes auf ihrer Website, auf Flyern oder anderen Veröffentlichungen, die der Selbstdarstellung der Musikschule dienen, zeigen darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit auch teilweise widerrufen werden und gilt ansonsten zeitlich unbeschränkt.